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Die Mitte - Rheintal Ortsparteien Die Mitte BalgachNews Höhere Nettoinvestitionen werden begrüsst
28. September 2022 – Das heute präsentierte Budget 2023 des Kantons St.Gallen sieht einen Aufwandüberschuss von 79,5 Millionen Franken und Nettoinvestitionen von 413,1 Millionen Franken vor. Es zeigt, dass die Massnahmen des «Haushaltsgleichgewicht 2022plus», die zur Beseitigung des strukturellen Defizits dienen, wirken. Ebenso erfreulich sind die stark steigenden Nettoinvestitionen. Unzufrieden ist Die Mitte hingegen über die ungebremst steigende Staatsquote.
Die Mitte hatte aufgrund des Aufgaben- und Finanzplanes im Budget 2023 mit einem Defizit gerechnet. Dass dieses nun geringer ausfällt, ist insbesondere den höheren Steuereinnahmen sowie der höheren Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie teilweise dem Projekt «Haushaltsgleichgewicht 2022plus» zu verdanken. Das operative Defizit beläuft sich trotz allem auf 42,7 Millionen Franken – ohne Berücksichtigung der Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital von insgesamt 36,8 Millionen Franken. Dank der umsichtigen Finanzpolitik der letzten Jahre konnte das Eigenkapital gestärkt werden, um die Defizite auffangen zu können.
Die Mitte forderte in den letzten Jahren höhere Nettoinvestitionen. Sie begrüsst, dass diese markant ansteigen und mit 413 Millionen Franken veranschlagt werden; damit liegen sie 176,.5 Millionen Franken über dem Vorjahresbudget. Diese wirken sich positiv auf die Konjunktur aus.
Staatsquote senken
Erstaunt ist Die Mitte über den bereinigten Aufwand, der um 140,5 Millionen Franken zunimmt und die erneut steigende Staatsquote. Der Kanton muss sich bei neuen Ausgaben stärker zurückhalten. Der weitere Anstieg der Staatsbeiträge ist kritisch zu überprüfen. Ebenso ist der höhere Personalbedarf zu hinterfragen. Die Mitte fordert, dass weniger neue Stellen geschaffen werden.
Steuersenkung verkraftbar
Die höheren Energiekosten und steigenden Lebenshaltungskosten belasten das Haushaltsbudget. Deshalb unterstützt Die Mitte eine Steuerfusssenkung um fünf Prozent auf 105 Prozent. Dies unter der Bedingung, dass die Regierung die Massnahmen zur Entlastung des Mittelstandes ebenfalls umsetzt. Aufgrund des hohen Eigenkapitalbestandes ist diese Reduktion verkraft- und finanzierbar.